Information zur Führerprüfung

Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet und kann nicht verlängert oder unterbrochen werden. Es können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragt werden.
Einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie kannst du erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung erwirken.
Für die Kategorien G und M werden ebenfalls keine Lernfahrausweise benötigt.
In allen Fällen muss ein Lernfahrgesuch eingereicht werden.

Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre.
Die Fragen sind am Computer zu beantworten.
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.

Praktische Führerprüfung
Wie melde ich mich für die praktische Führerprüfung an- oder ab?
Wenn du die praktische Fahrausbildung bei deiner Fahrschule abgeschlossen hast, wird dich dein Fahrlehrer zur praktischen Führerprüfung anmelden.

Nach dem Anmelden schicken wir dir eine verbindliche Terminbestätigung.
Wenn du den Termin verschieben willst, melden melde dich bei deinem Fahrlehrer.

Im Verhinderungsfall ist eine Abmeldung rechtzeitig, mindestens vier Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum, dem Fahrlehrer und dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen.
Verspätete oder versäumte Abmeldungen sind gebührenpflichtig.

Weitere Informationen findest Du auf der offiziellen Seite
des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich.

Fahrschule TurbiDrive
Schulstrasse 9
8488 Turbenthal

Kontakt
Mobile: 076 323 26 20
Internet: www.turbidrive.ch

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